Häufige Fragen

Die Einwände gehören auf den Tisch.

Drei Fragen, die in fast jedem Erstgespräch fallen — mit den Antworten, die wir auch dort geben.

01

Was verlangt der EU AI Act von uns?

Welche Pflichten gelten, hängt von Rolle und Anwendung ab. Seit dem 2. Februar 2025 gelten insbesondere Verbote bestimmter Praktiken sowie Anforderungen an Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten. Eine pauschale Pflicht, jeden KI-Einsatz allein aufgrund der KI-Verordnung zu dokumentieren, besteht nicht; Dokumentationsanforderungen können sich aber aus anderen Vorschriften, insbesondere dem Datenschutz, und aus der konkreten Risikoklasse ergeben.

Für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen aus Anhang III wurden die weitergehenden Pflichten durch die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Was für Ihr Unternehmen gilt, klären wir am konkreten Anwendungsfall. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

02

Was passiert, wenn Sie ausfallen?

Thinking Systems ist ein kleines Haus. Regelwerke, kundenspezifische Konfigurationen und Dokumentation werden deshalb so angelegt, dass ein Dritter übernehmen kann. Für größere Vorhaben werden Verantwortungsumfang, benannte Partner und Übergabeweg vor dem Angebot geklärt. Das ersetzt keine unbegrenzte Ausfallgarantie, schafft aber einen prüfbaren Übergabepfad.

03

Ersetzt das Arbeitsplätze?

In den von uns bearbeiteten Fällen soll vor allem Such-, Übertragungs- und Vorbereitungsaufwand sinken. Welche Folgen frei werdende Zeit für Aufgaben, Rollen oder Personal hat, ist eine unternehmerische Entscheidung. Sie gehört vor der Einführung offen benannt und nicht als rein technische Nebenfolge behandelt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Das Erstgespräch ist der richtige Ort dafür.
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