Bevor gebaut wird, muss klar sein, was gebaut werden soll.
Wir nehmen Abläufe, Datenlage und Systeme auf, bewerten Anwendungsfälle und legen eine begründete Reihenfolge fest.
Für Betriebe mit Ideen, aber ohne belastbare Entscheidungsgrundlage
Beteiligt sind Geschäftsführung, IT, die Leitungen der betroffenen Bereiche, Prozessverantwortliche und Mitarbeitende.
Wenn ein einzelner Prozess bereits benannt und unstrittig ist, braucht es nicht zwingend eine umfassende Analyse. Dann kann die Integration direkt eingegrenzt werden.
Drei Zuschnitte — ein Prinzip: begründete Reihenfolge
Aus Komplexität entsteht keine Maßnahmenliste — sondern eine begründete Reihenfolge
Reihenfolge
Nicht alles aufräumen — nur was der Anwendungsfall braucht
Was danach vorliegt
Analysebericht, Datenbefund, Vertraulichkeitsraster, Bewertungsmatrix, Anwendungsfall-Landkarte und Roadmap — in einer Form, mit der das Unternehmen auch ohne Thinking Systems weiterarbeiten kann.
Konzeptionelle Beratung kann bezuschusst werden
Konzeptionelle Beratung kann im Rahmen der geltenden BAFA-Richtlinie bezuschusst werden. Befähigung und technische Integration sind davon getrennt. Förderhöhe, Voraussetzungen und zeitliche Geltung werden auf der Förderseite aktuell ausgewiesen. Eine Förderzusage kann nur das BAFA erteilen.